
Kosten & Abrechnung
einfach und verständlich erklärt
Privat oder über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) –
wir finden gemeinsam den passenden Weg.
Unterstützung im Alltag – fair, transparent und verständlich erklärt
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse – genauso individuell sind die Möglichkeiten der Abrechnung.
Unsere Leistungen im Bereich der Alltags- und Haushaltshilfe können privat in Anspruch genommen werden oder – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Wir unterstützen Sie dabei nicht nur im Alltag, sondern auch bei der verständlichen Klärung der Abrechnungsmöglichkeiten – ehrlich, transparent und ohne komplizierten Papierkram.
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI – was bedeutet das?
Dieser Betrag dient der Finanzierung von unterstützenden Leistungen im Alltag und kann unter anderem genutzt werden für:
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✔ Unterstützung im Haushalt
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✔ Alltagshilfe & Begleitung
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✔ Entlastung pflegender Angehöriger
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✔ Hilfe bei Besorgungen oder Terminen
Nicht genutzte Beträge können angespart werden und verfallen erst zum 30.06. des Folgejahres.
Welche Leistungen wir darüber abrechnen können
Unsere Leistungen sind keine Pflegeleistungen, sondern anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.
Dazu zählen unter anderem:
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Haushaltshilfe (z. B. Reinigung, Ordnung, Wäsche)
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Unterstützung im täglichen Leben
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Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
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Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen
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Entlastung im Alltag für Angehörige
Wir passen unsere Unterstützung individuell an Ihre Situation an – flexibel, zuverlässig und persönlich.
Voraussetzungen für die Abrechnung über die Pflegekasse
Eine Abrechnung über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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ein anerkannter Pflegegrad (1–5) vorliegt
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die Leistung unter § 45b SGB XI fällt
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die Abrechnung mit der Pflegekasse erfolgt (direkt oder über Kostenerstattung)
Wichtig:
Wir erklären Ihnen verständlich, welcher Abrechnungsweg für Sie der richtige ist, und unterstützen Sie Schritt für Schritt.
Wie läuft die Abrechnung ab?
1. Kostenerstattung
Sie erhalten von uns eine Rechnung, reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein und bekommen den Betrag erstattet.
2. Direkte Abrechnung (je nach Kasse möglich)
In manchen Fällen ist auch eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Gerne prüfen wir gemeinsam, welche Variante für Sie infrage kommt.
Keine Sorge: Wir lassen Sie mit dem Papierkram nicht allein.
Persönliche Beratung steht bei uns im Mittelpunkt
Jede Situation ist anders – deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.
Wir beraten Sie persönlich, ehrlich und verständlich zu unseren Leistungen sowie zu den Möglichkeiten der Abrechnung. Gemeinsam klären wir, welche Unterstützung für Sie oder Ihre Angehörigen sinnvoll ist.
Unsere Beratung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
✔ unverbindlich
✔ ohne Verpflichtungen
✔ individuell auf Ihre Situation abgestimmt
Kontakt & Beratung
Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.
👉 Wir sind für Sie da – menschlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.